» BEDARFSGERECHTE ERWEITERUNG DER KINDERTAGESSTÄTTE UND DER GRUNDSCHULE
Aufgrund der ständig steigenden Kinderzahlen ist es unumgänglich, die Kindertagesstätte und die Grundschule zu erweitern. Mit dieser Erweiterung kann die bis zum Jahr 2023 geforderte Barrierefreiheit und die zur Inklusionsarbeit nötigen Umbaumaßnahmen realisiert werden. Des Weiteren ist es notwendig, die Mittagsbetreuung für die Kita- und Grundschulkinder auszubauen.